Kapitel 9 — Vom freien Willen
Abschnitt 3. Der Mensch hat durch seinen Fall in den Stand der Sünde alle Fähigkeit des Willens zu irgendeinem geistlichen Gut, das die Errettung begleitet, gänzlich verloren; so dass ein natürlicher Mensch, der diesem Guten gänzlich abgeneigt und in der Sünde tot ist, nicht imstande ist, sich durch eigene Kraft zu bekehren oder sich darauf vorzubereiten.