Kapitel 9: Vom freien Willen
Abschnitt 1. Gott hat den Willen des Menschen mit jener natürlichen Freiheit und Fähigkeit ausgestattet, nach Wahl zu handeln, so dass er weder gezwungen noch durch irgendeine Notwendigkeit der Natur bestimmt ist, Gutes oder Böses zu tun.
Abschnitt 2. Der Mensch hatte in seinem Stand der Unschuld Freiheit und Kraft, das zu wollen und zu tun, was gut und Gott wohlgefällig ist, war aber doch veränderlich, so dass er davon abfallen konnte.
Abschnitt 3. Der Mensch hat durch seinen Fall in den Stand der Sünde alle Fähigkeit des Willens zu irgendeinem geistlichen Gut, das die Errettung begleitet, gänzlich verloren; so dass ein natürlicher Mensch, der diesem Guten gänzlich abgeneigt und in der Sünde tot ist, nicht imstande ist, sich durch eigene Kraft zu bekehren oder sich darauf vorzubereiten.
Abschnitt 4. Wenn Gott einen Sünder bekehrt und in den Stand der Gnade versetzt, befreit er ihn von seiner natürlichen Knechtschaft unter der Sünde und befähigt ihn allein durch seine Gnade, das frei zu wollen und zu tun, was geistlich gut ist; doch so, dass er wegen seiner verbleibenden Verdorbenheit nicht vollkommen noch ausschließlich das Gute will, sondern auch das Böse will.
Abschnitt 5. Dieser Wille des Menschen wird erst im Stand der Herrlichkeit allein vollkommen und unveränderlich frei zum Guten gemacht.