Baptistisches Bekenntnis von 1689 27.2

Kapitel 27 — Von der Gemeinschaft der Heiligen

Abschnitt 2. Die Heiligen sind durch ihr Bekenntnis verpflichtet, eine heilige Gemeinschaft und Verbundenheit im Gottesdienst aufrechtzuerhalten und solche anderen geistlichen Dienste zu leisten, die zu ihrer gegenseitigen Erbauung dienen; wie auch einander in äußerlichen Dingen nach ihren verschiedenen Fähigkeiten und Bedürfnissen beizustehen; welche Gemeinschaft, obwohl sie besonders in den Beziehungen ausgeübt werden soll, in denen sie stehen, sei es in Familien oder Gemeinden, doch, wie Gott Gelegenheit gibt, auf das ganze Haus des Glaubens auszudehnen ist, ja auf alle, die an jedem Ort den Namen Jesu Christi, unseres Herrn, anrufen.