Baptistisches Bekenntnis von 1689 — Kapitel 27: Von der Gemeinschaft der Heiligen

Kapitel 27: Von der Gemeinschaft der Heiligen

Abschnitt 1. Alle Heiligen, die mit Jesus Christus, ihrem Haupt, durch seinen Geist und durch den Glauben vereinigt sind, werden, obwohl sie dadurch nicht zu einer Person mit ihm gemacht werden, der Gemeinschaft an seinen Gnaden, Leiden, seinem Tod, seiner Auferstehung und Herrlichkeit teilhaftig; und da sie in Liebe miteinander verbunden sind, haben sie Gemeinschaft an den Gaben und Gnaden des anderen und sind verpflichtet zur Erfüllung solcher Pflichten, öffentlicher und privater Art, in geordneter Weise, die zu ihrem gegenseitigen Wohl beitragen, sowohl am inneren als auch am äußeren Menschen.

Abschnitt 2. Die Heiligen sind durch ihr Bekenntnis verpflichtet, eine heilige Gemeinschaft und Verbundenheit im Gottesdienst aufrechtzuerhalten und solche anderen geistlichen Dienste zu leisten, die zu ihrer gegenseitigen Erbauung dienen; wie auch einander in äußerlichen Dingen nach ihren verschiedenen Fähigkeiten und Bedürfnissen beizustehen; welche Gemeinschaft, obwohl sie besonders in den Beziehungen ausgeübt werden soll, in denen sie stehen, sei es in Familien oder Gemeinden, doch, wie Gott Gelegenheit gibt, auf das ganze Haus des Glaubens auszudehnen ist, ja auf alle, die an jedem Ort den Namen Jesu Christi, unseres Herrn, anrufen.