Baptistisches Bekenntnis von 1689 26.9

Kapitel 26 — Von der Gemeinde

Abschnitt 9. Der von Christus bestimmte Weg für die Berufung irgendeiner Person, die vom Heiligen Geist begabt und zugerüstet ist, zum Amt des Bischofs oder Ältesten in einer Gemeinde ist, dass sie dazu durch die gemeinsame Abstimmung der Gemeinde selbst gewählt wird; und feierlich durch Fasten und Gebet eingesetzt, mit Handauflegung der Ältestenschaft der Gemeinde, wenn eine solche zuvor darin eingesetzt ist; und ein Diakon soll durch gleiche Abstimmung gewählt und durch Gebet und gleiche Handauflegung eingesetzt werden.