Kapitel 26 — Von der Gemeinde
Abschnitt 8. Eine besondere Gemeinde, versammelt und vollständig geordnet nach dem Sinne Christi, besteht aus Amtsträgern und Gliedern; und die Amtsträger, die von Christus bestimmt sind, von der Gemeinde (so berufen und versammelt) gewählt und eingesetzt zu werden für die besondere Verwaltung der Ordnungen und Ausübung der Macht oder Pflicht, die er ihnen anvertraut oder zu der er sie beruft, und die bis ans Ende der Welt fortbestehen sollen, sind Bischöfe oder Älteste und Diakone.