Baptistisches Bekenntnis von 1689 26.7

Kapitel 26 — Von der Gemeinde

Abschnitt 7. Jeder dieser so versammelten Gemeinden hat er gemäß seinem im Wort erklärten Willen alle Macht und Vollmacht gegeben, die in irgendeiner Weise für die Aufrechterhaltung jener Ordnung im Gottesdienst und in der Zucht notwendig ist, die er ihnen zu befolgen eingesetzt hat; mit Geboten und Regeln für die gebührende und rechte Ausübung und Vollstreckung jener Macht.