Baptistisches Bekenntnis von 1689 26.11

Kapitel 26 — Von der Gemeinde

Abschnitt 11. Obwohl es den Bischöfen oder Hirten der Gemeinden obliegt, eifrig das Wort zu predigen von Amts wegen, so ist doch das Werk der Wortpredigt nicht so ausschließlich auf sie beschränkt, dass nicht auch andere, die vom Heiligen Geist dazu begabt und zugerüstet und bestätigt sind (und auf rechtmäßigem Wege und mit rechten Mitteln in der Vorsehung Gottes dazu gelangen), öffentlich und ordnungsgemäß es ausführen könnten; so dass, wenn welche aus der Herde dazu berufen werden, sie ihre Gabe darin ausüben sollen.