Baptistisches Bekenntnis von 1689 23.7

Kapitel 23 — Von rechtmäßigen Eiden und Gelübden

Abschnitt 7. Niemand darf geloben, etwas zu tun, das im Worte Gottes verboten ist, oder was irgendeine darin gebotene Pflicht hindern würde, oder was nicht in seiner eigenen Macht steht und zu dessen Erfüllung er keine Verheißung oder Fähigkeit von Gott hat. In dieser Hinsicht sind die Mönchsgelübde des ewigen ehelosen Lebens, der bekannten Armut und des Regelgehorsams so weit davon entfernt, Grade höherer Vollkommenheit zu sein, dass sie vielmehr abergläubische und sündhafte Fallstricke sind, in die sich kein Christ verstricken soll.