Baptistisches Bekenntnis von 1689 23.6

Kapitel 23 — Von rechtmäßigen Eiden und Gelübden

Abschnitt 6. Es soll keinem Geschöpf, sondern allein Gott abgelegt werden; und damit es angenommen werde, muss es freiwillig geschehen, aus Glauben und Pflichtbewusstsein, als Danksagung für empfangene Barmherzigkeit oder zur Erlangung dessen, was wir erbitten; wodurch wir uns strenger an notwendige Pflichten binden oder an andere Dinge, soweit und solange sie füglich dazu beitragen.