Baptistisches Bekenntnis von 1689 23.5

Kapitel 23 — Von rechtmäßigen Eiden und Gelübden

Abschnitt 5. Ein Gelübde, das keinem Geschöpf, sondern allein Gott abzulegen ist, ist mit aller religiösen Sorgfalt und Treue abzulegen und zu erfüllen; aber päpstliche Mönchsgelübde des ewigen ehelosen Lebens, der bekannten Armut und des Regelgehorsams sind so weit davon entfernt, Grade höherer Vollkommenheit zu sein, dass sie vielmehr abergläubische und sündhafte Fallstricke sind, in die sich kein Christ verstricken soll.