Baptistisches Bekenntnis von 1689 23.3

Kapitel 23 — Von rechtmäßigen Eiden und Gelübden

Abschnitt 3. Wer einen durch das Wort Gottes gerechtfertigten Eid ablegt, soll die Schwere einer so feierlichen Handlung gebührend bedenken und darin nichts bezeugen als was er als Wahrheit kennt; denn durch voreilige, falsche und nichtige Eide wird der Herr gereizt, und um ihretwillen trauert dieses Land.