Baptistisches Bekenntnis von 1689 23.2

Kapitel 23 — Von rechtmäßigen Eiden und Gelübden

Abschnitt 2. Der Name Gottes allein ist es, bei dem die Menschen schwören sollen, und er ist dabei mit aller heiligen Furcht und Ehrfurcht zu gebrauchen; darum ist es sündhaft und verabscheuenswürdig, leichtfertig oder voreilig bei diesem herrlichen und furchtbaren Namen zu schwören oder überhaupt bei irgendeinem anderen Ding zu schwören; doch wie in gewichtigen und bedeutsamen Angelegenheiten zur Bestätigung der Wahrheit und zur Beilegung allen Streites ein Eid durch das Wort Gottes gerechtfertigt ist, so soll ein rechtmäßiger Eid, der von einer rechtmäßigen Obrigkeit in solchen Angelegenheiten auferlegt wird, geleistet werden.