Baptistisches Bekenntnis von 1689 23.1

Kapitel 23 — Von rechtmäßigen Eiden und Gelübden

Abschnitt 1. Ein rechtmäßiger Eid ist ein Teil des Gottesdienstes, worin die schwörende Person in Wahrheit, Gerechtigkeit und Aufrichtigkeit Gott feierlich zum Zeugen anruft für das, was sie schwört, und ihn bittet, sie nach der Wahrheit oder Falschheit davon zu richten.