Baptistisches Bekenntnis von 1689 — Kapitel 19: Vom Gesetz Gottes

Kapitel 19: Vom Gesetz Gottes

Abschnitt 1. Gott gab Adam ein Gesetz allgemeinen Gehorsams, in sein Herz geschrieben, und ein besonderes Gebot, nicht von der Frucht des Baumes der Erkenntnis des Guten und Bösen zu essen; dadurch band er ihn und alle seine Nachkommen an persönlichen, vollständigen, genauen und immerwährenden Gehorsam; verhieß das Leben bei Erfüllung und drohte den Tod bei Übertretung an; und stattete ihn mit Kraft und Fähigkeit aus, es zu halten.

Abschnitt 2. Dasselbe Gesetz, das zuerst in das Herz des Menschen geschrieben war, blieb auch nach dem Fall eine vollkommene Richtschnur der Gerechtigkeit und wurde von Gott auf dem Berg Sinai in zehn Geboten gegeben und auf zwei Tafeln geschrieben; die ersten vier enthalten unsere Pflicht gegen Gott und die anderen sechs unsere Pflicht gegen den Menschen.

Abschnitt 3. Neben diesem Gesetz, gemeinhin das Sittengesetz genannt, hat es Gott gefallen, dem Volk Israel Zeremonialgesetze zu geben, die verschiedene vorbildliche Satzungen enthielten; teils des Gottesdienstes, die auf Christus, seine Gnaden, Handlungen, Leiden und Wohltaten hinwiesen; teils verschiedene Anweisungen sittlicher Pflichten darbietend; alle diese Zeremonialgesetze, die nur für die Zeit der Erneuerung bestimmt waren, sind von Jesus Christus, dem wahren Messias und einzigen Gesetzgeber, der vom Vater dazu mit Vollmacht ausgestattet war, aufgehoben und abgeschafft worden.

Abschnitt 4. Ihnen gab er auch verschiedene Zivilgesetze, die zusammen mit dem Staatswesen jenes Volkes erloschen und jetzt niemanden mehr kraft jener Einsetzung verpflichten; nur ihre allgemeine Billigkeit ist noch von sittlichem Nutzen.

Abschnitt 5. Das Sittengesetz bindet auf ewig alle, sowohl gerechtfertigte Personen als auch andere, zum Gehorsam dagegen, und zwar nicht nur hinsichtlich des darin enthaltenen Inhalts, sondern auch hinsichtlich der Autorität Gottes, des Schöpfers, der es gab; Christus löst im Evangelium diese Verpflichtung in keiner Weise auf, sondern stärkt sie vielmehr.

Abschnitt 6. Obwohl wahre Gläubige nicht unter dem Gesetz als einem Werkbund stehen, um dadurch gerechtfertigt oder verdammt zu werden, so ist es ihnen doch von großem Nutzen wie auch anderen; als Lebensregel, die sie über den Willen Gottes und ihre Pflicht unterrichtet, leitet und bindet es sie, entsprechend zu wandeln; es deckt auch die sündigen Befleckungen ihrer Naturen, Herzen und ihres Lebens auf, so dass sie sich selbst daran prüfend zu weiterer Überführung, Demütigung und Hass gegen die Sünde gelangen können; zusammen mit einer klareren Einsicht in die Notwendigkeit Christi und die Vollkommenheit seines Gehorsams; es dient den Wiedergeborenen gleichfalls dazu, ihre Verdorbenheiten einzudämmen, indem es die Sünde verbietet; und die Drohungen desselben dienen dazu, zu zeigen, was selbst ihre Sünden verdienen und welche Trübsale sie in diesem Leben dafür erwarten können, obwohl sie vom Fluch und der unverminderten Strenge desselben befreit sind. Die Verheißungen desselben zeigen ihnen ebenso Gottes Billigung des Gehorsams und welche Segnungen sie bei dessen Erfüllung erwarten dürfen, obwohl nicht als ihnen vom Gesetz als einem Werkbund geschuldet; so dass das Tun des Guten und das Meiden des Bösen durch den Menschen, weil das Gesetz zum einen ermutigt und vom anderen abschreckt, kein Beweis dafür ist, dass er unter dem Gesetz und nicht unter der Gnade steht.

Abschnitt 7. Die oben genannten Verwendungen des Gesetzes stehen nicht im Widerspruch zur Gnade des Evangeliums, sondern fügen sich lieblich darein, da der Geist Christi den Willen des Menschen unterordnet und befähigt, freiwillig und fröhlich zu tun, was der im Gesetz offenbarte Wille Gottes zu tun erfordert.