Baptistisches Bekenntnis von 1689 14.2

Kapitel 14 — Vom rettenden Glauben

Abschnitt 2. Durch diesen Glauben glaubt ein Christ für wahr, was auch immer im Wort offenbart ist, aufgrund der Autorität Gottes selbst, und erkennt auch eine Vortrefflichkeit darin über alle anderen Schriften und alle Dinge in der Welt, da es die Herrlichkeit Gottes in seinen Eigenschaften, die Vortrefflichkeit Christi in seiner Natur und seinen Ämtern und die Kraft und Fülle des Heiligen Geistes in seinen Wirkungen und Handlungen hervorstrahlt; und so wird er befähigt, seine Seele auf die so geglaubte Wahrheit zu werfen; und handelt auch verschieden gemäß dem, was jede einzelne Stelle derselben enthält; den Geboten Gehorsam leistend, vor den Drohungen zitternd und die Verheißungen Gottes für dieses und das kommende Leben umfassend; aber die vornehmsten Akte des rettenden Glaubens beziehen sich unmittelbar auf Christus, indem er ihn annimmt, empfängt und allein auf ihn ruht zur Rechtfertigung, Heiligung und zum ewigen Leben, kraft des Gnadenbundes.