Kapitel 14: Vom rettenden Glauben
Abschnitt 1. Die Gnade des Glaubens, durch die die Erwählten befähigt werden, zur Errettung ihrer Seelen zu glauben, ist das Werk des Geistes Christi in ihren Herzen und wird gewöhnlich durch den Dienst des Wortes gewirkt; durch welches, und auch durch die Verwaltung der Taufe und des Herrenmahls, das Gebet und andere von Gott bestimmte Mittel, er vermehrt und gestärkt wird.
Abschnitt 2. Durch diesen Glauben glaubt ein Christ für wahr, was auch immer im Wort offenbart ist, aufgrund der Autorität Gottes selbst, und erkennt auch eine Vortrefflichkeit darin über alle anderen Schriften und alle Dinge in der Welt, da es die Herrlichkeit Gottes in seinen Eigenschaften, die Vortrefflichkeit Christi in seiner Natur und seinen Ämtern und die Kraft und Fülle des Heiligen Geistes in seinen Wirkungen und Handlungen hervorstrahlt; und so wird er befähigt, seine Seele auf die so geglaubte Wahrheit zu werfen; und handelt auch verschieden gemäß dem, was jede einzelne Stelle derselben enthält; den Geboten Gehorsam leistend, vor den Drohungen zitternd und die Verheißungen Gottes für dieses und das kommende Leben umfassend; aber die vornehmsten Akte des rettenden Glaubens beziehen sich unmittelbar auf Christus, indem er ihn annimmt, empfängt und allein auf ihn ruht zur Rechtfertigung, Heiligung und zum ewigen Leben, kraft des Gnadenbundes.
Abschnitt 3. Dieser Glaube ist, obwohl er in seinen Graden verschieden und schwach oder stark sein mag, doch in seinem geringsten Grad der Art und Natur nach verschieden, wie alle andere rettende Gnade, vom Glauben und der allgemeinen Gnade zeitweiliger Gläubiger; und deshalb, obwohl er vielfach angefochten und geschwächt werden mag, erringt er doch den Sieg und wächst bei vielen zur Erlangung voller Gewissheit durch Christus, der sowohl der Anfänger als auch der Vollender unseres Glaubens ist.