Westminsterbekenntnis — Kapitel 3: Von Gottes ewigem Ratschluss

Kapitel 3: Von Gottes ewigem Ratschluss

Abschnitt 1. Gott hat von Ewigkeit her durch den weisesten und heiligsten Ratschluss seines eigenen Willens frei und unveränderlich alles verordnet, was geschieht; doch so, dass dadurch weder Gott der Urheber der Sünde ist, noch den Willen der Geschöpfe Gewalt angetan wird, noch die Freiheit oder Zufälligkeit der Zweitursachen aufgehoben, sondern vielmehr befestigt wird.

Abschnitt 2. Obwohl Gott alles weiß, was unter allen angenommenen Bedingungen geschehen mag oder kann, so hat er doch nichts verordnet, weil er es als zukünftig vorausgesehen hätte, oder als etwas, das unter solchen Bedingungen geschehen würde.

Abschnitt 3. Durch den Ratschluss Gottes sind zur Offenbarung seiner Herrlichkeit einige Menschen und Engel zum ewigen Leben vorherbestimmt und andere zum ewigen Tod vorherverordnet.

Abschnitt 4. Diese so vorherbestimmten und vorherverordneten Engel und Menschen sind einzeln und unveränderlich bestimmt; und ihre Zahl ist so gewiss und bestimmt, dass sie weder vermehrt noch vermindert werden kann.

Abschnitt 5. Diejenigen aus der Menschheit, die zum Leben vorherbestimmt sind, hat Gott vor Grundlegung der Welt nach seinem ewigen und unveränderlichen Vorsatz und dem verborgenen Ratschluss und Wohlgefallen seines Willens in Christus zur ewigen Herrlichkeit erwählt, aus seiner bloßen freien Gnade und Liebe, ohne irgendeine Voraussicht von Glauben oder guten Werken oder Beharrung in beidem oder irgendeiner anderen Sache im Geschöpf als Bedingungen oder Ursachen, die ihn dazu bewogen hätten; und alles zum Lob seiner herrlichen Gnade.

Abschnitt 6. So wie Gott die Erwählten zur Herrlichkeit bestimmt hat, so hat er durch den ewigen und vollkommen freien Vorsatz seines Willens alle Mittel dazu vorherverordnet. Darum werden die Erwählten, die in Adam gefallen sind, durch Christus erlöst, wirksam zum Glauben an Christus durch seinen Geist berufen, der zu rechter Zeit wirkt; werden gerechtfertigt, als Kinder angenommen, geheiligt und durch seine Kraft durch den Glauben zur Erlösung bewahrt. Auch werden keine anderen durch Christus erlöst, wirksam berufen, gerechtfertigt, als Kinder angenommen, geheiligt und errettet als allein die Erwählten.

Abschnitt 7. Die übrige Menschheit hat es Gott gefallen, nach dem unerforschlichen Ratschluss seines eigenen Willens, durch den er Barmherzigkeit erweist oder vorenthält, wie es ihm gefällt, zur Ehre seiner souveränen Macht über seine Geschöpfe zu übergehen und zur Unehre und zum Zorn für ihre Sünde zu verordnen, zum Lob seiner herrlichen Gerechtigkeit.

Abschnitt 8. Die Lehre dieses erhabenen Geheimnisses der Prädestination ist mit besonderer Klugheit und Sorgfalt zu behandeln, damit die Menschen, die auf den in seinem Wort geoffenbarten Willen Gottes achten und ihm Gehorsam leisten, aus der Gewissheit ihrer wirksamen Berufung ihrer ewigen Erwählung versichert werden mögen. So wird diese Lehre Stoff zum Lob, zur Ehrfurcht und Bewunderung Gottes bieten sowie zur Demut, zum Fleiß und zu reichem Trost für alle, die aufrichtig dem Evangelium gehorchen.