Westminsterbekenntnis — Kapitel 29: Vom Mahl des Herrn

Kapitel 29: Vom Mahl des Herrn

Abschnitt 1. Unser Herr Jesus hat in der Nacht, in der er verraten wurde, das Sakrament seines Leibes und Blutes eingesetzt, das Mahl des Herrn genannt, das in seiner Kirche bis ans Ende der Welt gefeiert werden soll; zum beständigen Gedächtnis des Opfers seiner selbst in seinem Tod, zur Versiegelung aller Wohltaten desselben für die wahren Gläubigen, zu ihrer geistlichen Nahrung und ihrem Wachstum in ihm, zu ihrer weiteren Verpflichtung zu allen Pflichten, die sie ihm schulden; und um ein Band und Pfand ihrer Gemeinschaft mit ihm und miteinander als Glieder seines geheimnisvollen Leibes zu sein.

Abschnitt 2. In diesem Sakrament wird Christus nicht seinem Vater dargebracht, noch wird irgendein wirkliches Opfer zur Vergebung der Sünden der Lebenden oder Toten dargebracht, sondern nur ein Gedächtnis jenes einen Opfers, das er durch sich selbst auf dem Kreuz ein für alle Mal darbrachte, und eine geistliche Darbringung allen möglichen Lobes an Gott dafür; so dass das päpstliche Messopfer, wie sie es nennen, dem einen einzigen Opfer Christi, der alleinigen Sühne für alle Sünden der Erwählten, aufs Äußerste schändlich verletzend ist.

Abschnitt 3. Der Herr Jesus hat in dieser Ordnung seine Diener beauftragt, dem Volk sein Einsetzungswort zu verkünden, zu beten und die Elemente von Brot und Wein zu segnen und sie dadurch von einem gewöhnlichen zu einem heiligen Gebrauch auszusondern; und das Brot zu nehmen und zu brechen, den Kelch zu nehmen und (wobei sie selbst auch teilnehmen) beides den Kommunikanten zu geben; aber keinem, der nicht in der Versammlung anwesend ist.

Abschnitt 4. Privatmessen oder der Empfang dieses Sakraments durch einen Priester oder irgendeinen anderen allein; ebenso die Verweigerung des Kelchs gegenüber dem Volk; die Anbetung der Elemente, ihr Emporheben oder Herumtragen zur Verehrung und ihre Aufbewahrung zu irgendeinem angeblich religiösen Gebrauch sind allesamt der Natur dieses Sakraments und der Einsetzung Christi zuwider.

Abschnitt 5. Die äußeren Elemente in diesem Sakrament, ordnungsgemäß zu den von Christus bestimmten Zwecken ausgesondert, stellen durch göttliche Anordnung seinen Leib und sein Blut dar, sowohl als für uns geopfert; so dass sie wahrhaft, jedoch nur sakramental, mit dem Namen der Dinge benannt werden, die sie darstellen, nämlich der Leib und das Blut Christi; obwohl sie dem Wesen und der Natur nach wahrhaft und allein Brot und Wein bleiben, wie sie zuvor waren.

Abschnitt 6. Jene Lehre, die eine Verwandlung der Substanz von Brot und Wein in die Substanz des Leibes und Blutes Christi behauptet (gemeinhin Transsubstantiation genannt), durch die Konsekration eines Priesters oder auf irgendeine andere Weise, ist nicht nur der Schrift, sondern sogar dem gesunden Menschenverstand und der Vernunft zuwider; stürzt die Natur des Sakraments um; und ist die Ursache vielfältigen Aberglaubens, ja grober Abgötterei gewesen und ist es noch.

Abschnitt 7. Würdige Empfänger, die äußerlich an den sichtbaren Elementen in diesem Sakrament teilnehmen, empfangen und nähren sich dann auch innerlich durch den Glauben wirklich und wahrhaft, doch nicht leiblich und körperlich, sondern geistlich, von dem gekreuzigten Christus und allen Wohltaten seines Todes; wobei der Leib und das Blut Christi dann nicht körperlich oder leiblich in, mit oder unter dem Brot und Wein sind; doch ebenso wirklich, aber geistlich, dem Glauben der Gläubigen in dieser Ordnung gegenwärtig, wie die Elemente selbst ihren äußeren Sinnen.

Abschnitt 8. Obwohl unwissende und gottlose Menschen die äußeren Elemente in diesem Sakrament empfangen, so empfangen sie doch nicht das dadurch Bezeichnete; sondern durch ihr unwürdiges Hinzukommen machen sie sich schuldig am Leib und Blut des Herrn, zu ihrer eigenen Verdammnis. Darum sind alle unwissenden und gottlosen Personen, da sie untauglich sind, die Gemeinschaft mit ihm zu genießen, auch unwürdig des Tisches des Herrn und können nicht ohne große Sünde gegen Christus dazu zugelassen werden.