Westminsterbekenntnis — Kapitel 27: Von den Sakramenten

Kapitel 27: Von den Sakramenten

Abschnitt 1. Sakramente sind heilige Zeichen und Siegel des Gnadenbundes, unmittelbar von Gott eingesetzt, um Christus und seine Wohltaten darzustellen und unseren Anteil an ihm zu bestätigen; wie auch einen sichtbaren Unterschied zu setzen zwischen denen, die zur Kirche gehören, und der übrigen Welt; und sie feierlich zum Dienst Gottes in Christus zu verpflichten, gemäß seinem Wort.

Abschnitt 2. In jedem Sakrament besteht eine geistliche Beziehung oder sakramentale Verbindung zwischen dem Zeichen und dem Bezeichneten; daher kommt es, dass die Namen und Wirkungen des einen dem anderen zugeschrieben werden.

Abschnitt 3. Die Gnade, die in den Sakramenten dargeboten oder durch sie vermittelt wird, wenn sie recht gebraucht werden, wird nicht durch irgendeine Kraft in ihnen verliehen; noch hängt die Wirksamkeit eines Sakraments von der Frömmigkeit oder Absicht dessen ab, der es verwaltet, sondern vom Werk des Geistes und vom Einsetzungswort, das zusammen mit dem Auftrag, der den Gebrauch ermächtigt, eine Verheißung des Nutzens für würdige Empfänger enthält.

Abschnitt 4. Es gibt nur zwei Sakramente, die von Christus, unserem Herrn, im Evangelium eingesetzt sind, nämlich die Taufe und das Mahl des Herrn; keines von beiden darf von einem anderen als von einem ordnungsgemäß ordinierten Diener des Wortes verwaltet werden.

Abschnitt 5. Die Sakramente des Alten Testaments waren hinsichtlich der geistlichen Dinge, die dadurch bezeichnet und dargeboten wurden, dem Wesen nach dieselben wie die des Neuen.