Kapitel 26: Von der Gemeinschaft der Heiligen
Abschnitt 1. Alle Heiligen, die durch seinen Geist und durch den Glauben mit Jesus Christus, ihrem Haupt, vereinigt sind, haben Gemeinschaft mit ihm an seinen Gnadengaben, seinem Leiden, seinem Tod, seiner Auferstehung und seiner Herrlichkeit; und da sie in Liebe miteinander vereinigt sind, haben sie Anteil an den Gaben und Gnadengaben des anderen und sind zur Erfüllung solcher Pflichten verpflichtet, öffentlicher und privater Art, die zu ihrem gegenseitigen Wohl beitragen, sowohl im inneren als auch im äußeren Menschen.
Abschnitt 2. Heilige, ihrem Bekenntnis nach, sind verpflichtet, eine heilige Gemeinschaft und Verbundenheit im Gottesdienst aufrechtzuerhalten und andere geistliche Dienste zu leisten, die zu ihrer gegenseitigen Erbauung dienen; wie auch einander in äußeren Dingen zu helfen nach ihren verschiedenen Fähigkeiten und Bedürfnissen. Diese Gemeinschaft soll, wie Gott Gelegenheit bietet, auf alle ausgedehnt werden, die an jedem Ort den Namen des Herrn Jesus anrufen.
Abschnitt 3. Diese Gemeinschaft, die die Heiligen mit Christus haben, macht sie in keiner Weise zu Teilhabern am Wesen seiner Gottheit oder zu Gleichen Christi in irgendeiner Hinsicht; von wem dies zu behaupten gottlos und lästerlich ist. Auch nimmt ihre Gemeinschaft untereinander als Heilige nicht das Eigentumsrecht weg, das jeder Mensch an seinen Gütern und seinem Besitz hat.