Westminsterbekenntnis — Kapitel 16: Von den guten Werken

Kapitel 16: Von den guten Werken

Abschnitt 1. Gute Werke sind nur solche, die Gott in seinem heiligen Wort geboten hat, und nicht solche, die ohne dessen Gewährleistung von Menschen aus blindem Eifer oder unter irgendeinem Vorwand guter Absicht ersonnen werden.

Abschnitt 2. Diese guten Werke, im Gehorsam gegenüber Gottes Geboten getan, sind die Früchte und Beweise eines wahren und lebendigen Glaubens; und durch sie bezeugen die Gläubigen ihre Dankbarkeit, stärken ihre Gewissheit, erbauen ihre Brüder, zieren das Bekenntnis des Evangeliums, stopfen den Mund der Widersacher und verherrlichen Gott, dessen Werk sie sind, geschaffen in Christus Jesus dazu, dass sie, da sie ihre Frucht zur Heiligkeit bringen, das Ende haben mögen, das ewige Leben.

Abschnitt 3. Ihre Fähigkeit, gute Werke zu tun, kommt nicht von ihnen selbst, sondern gänzlich vom Geist Christi. Und damit sie dazu befähigt werden, ist neben den Gnadengaben, die sie bereits empfangen haben, ein tatsächliches Einwirken desselben Heiligen Geistes erforderlich, um in ihnen das Wollen und Vollbringen nach seinem Wohlgefallen zu wirken; doch sollen sie daraufhin nicht nachlässig werden, als ob sie nicht verpflichtet wären, irgendeine Pflicht zu erfüllen, es sei denn auf eine besondere Bewegung des Geistes; sondern sie sollen eifrig sein, die Gnade Gottes, die in ihnen ist, anzufachen.

Abschnitt 4. Diejenigen, die in ihrem Gehorsam die höchste in diesem Leben mögliche Stufe erreichen, sind so weit davon entfernt, übergebührliche Leistungen vollbringen und mehr tun zu können, als Gott fordert, dass sie vielmehr hinter vielem zurückbleiben, was sie pflichtmäßig zu tun schuldig sind.

Abschnitt 5. Wir können durch unsere besten Werke weder Vergebung der Sünde noch ewiges Leben von Gott verdienen, wegen des großen Missverhältnisses zwischen ihnen und der zukünftigen Herrlichkeit und wegen der unendlichen Distanz zwischen uns und Gott, den wir durch sie weder begünstigen noch für die Schuld unserer früheren Sünden befriedigen können; sondern wenn wir alles getan haben, was wir können, haben wir nur unsere Pflicht getan und sind unnütze Knechte; und da sie, soweit sie gut sind, vom Geist ausgehen, und soweit sie von uns gewirkt werden, befleckt und vermischt sind mit so viel Schwachheit und Unvollkommenheit, dass sie die Strenge von Gottes Gericht nicht bestehen können.

Abschnitt 6. Dennoch werden die Personen der Gläubigen, da sie durch Christus angenommen sind, auch ihre guten Werke in ihm angenommen; nicht als ob sie in diesem Leben gänzlich untadelig und unvorwerflich in Gottes Augen wären; sondern dass er, sie in seinem Sohn anschauend, das Aufrichtige gnädig annimmt und belohnt, obgleich es von vielen Schwachheiten und Unvollkommenheiten begleitet ist.

Abschnitt 7. Werke, die von unwiedergeborenen Menschen getan werden, mögen zwar ihrem Inhalt nach Dinge sein, die Gott gebietet, und für sie selbst und andere von Nutzen sein; doch weil sie nicht aus einem durch den Glauben gereinigten Herzen hervorgehen, noch in rechter Weise gemäß dem Wort, noch zu einem rechten Zweck, der Ehre Gottes, getan werden, sind sie daher sündig und können Gott nicht gefallen oder einen Menschen tauglich machen, Gnade von Gott zu empfangen; und doch ist ihre Unterlassung noch sündiger und Gott missfälliger.