Westminsterbekenntnis — Kapitel 11: Von der Rechtfertigung

Kapitel 11: Von der Rechtfertigung

Abschnitt 1. Diejenigen, die Gott wirksam beruft, rechtfertigt er auch frei: nicht indem er ihnen Gerechtigkeit eingießt, sondern indem er ihre Sünden vergibt und ihre Personen als gerecht ansieht und annimmt; nicht um irgendetwas willen, das in ihnen gewirkt oder von ihnen getan wurde, sondern allein um Christi willen; auch nicht indem er ihnen den Glauben selbst, den Akt des Glaubens oder irgendeinen anderen evangelischen Gehorsam als ihre Gerechtigkeit zurechnet, sondern indem er ihnen den Gehorsam und die Genugtuung Christi zurechnet, wobei sie ihn und seine Gerechtigkeit durch den Glauben empfangen und auf ihm ruhen; welchen Glauben sie nicht von sich selbst haben, sondern er ist die Gabe Gottes.

Abschnitt 2. Der Glaube, der so Christus und seine Gerechtigkeit empfängt und auf ihm ruht, ist das alleinige Werkzeug der Rechtfertigung; doch ist er nicht allein in der gerechtfertigten Person, sondern stets begleitet von allen anderen rettenden Gnadengaben und ist kein toter Glaube, sondern wirkt durch die Liebe.

Abschnitt 3. Christus hat durch seinen Gehorsam und Tod die Schuld aller so Gerechtfertigten vollständig bezahlt und eine angemessene, wirkliche und vollkommene Genugtuung für die Gerechtigkeit seines Vaters an ihrer Stelle geleistet. Doch insofern er vom Vater für sie gegeben wurde und sein Gehorsam und seine Genugtuung an ihrer Stelle angenommen wurden, und beides frei, nicht um irgendetwas in ihnen willen, ist ihre Rechtfertigung allein aus freier Gnade; damit sowohl die strenge Gerechtigkeit als auch die reiche Gnade Gottes in der Rechtfertigung der Sünder verherrlicht werde.

Abschnitt 4. Gott hat von Ewigkeit her beschlossen, alle Erwählten zu rechtfertigen; und Christus ist in der Fülle der Zeit für ihre Sünden gestorben und für ihre Rechtfertigung auferstanden; dennoch werden sie nicht gerechtfertigt, bis der Heilige Geist ihnen zu gegebener Zeit tatsächlich Christus zueignet.

Abschnitt 5. Gott fährt fort, den Gerechtfertigten die Sünden zu vergeben; und obwohl sie niemals vom Stand der Rechtfertigung fallen können, mögen sie doch unter Gottes väterliches Missfallen geraten und das Licht seines Angesichts nicht wiederhergestellt bekommen, bis sie sich demütigen, ihre Sünden bekennen, um Vergebung bitten und ihren Glauben und ihre Buße erneuern.

Abschnitt 6. Die Rechtfertigung der Gläubigen unter dem Alten Testament war in allen diesen Hinsichten ein und dieselbe mit der Rechtfertigung der Gläubigen unter dem Neuen Testament.