Westminsterbekenntnis — Kapitel 10: Von der wirksamen Berufung

Kapitel 10: Von der wirksamen Berufung

Abschnitt 1. Alle diejenigen, die Gott zum Leben vorherbestimmt hat, und allein diese, beruft er zu seiner bestimmten und angenommenen Zeit wirksam durch sein Wort und seinen Geist aus jenem Stand der Sünde und des Todes, in dem sie von Natur sind, zur Gnade und Erlösung durch Jesus Christus; er erleuchtet ihren Verstand geistlich und heilsam, um die Dinge Gottes zu verstehen; nimmt ihr steinernes Herz weg und gibt ihnen ein fleischernes Herz; erneuert ihren Willen und bestimmt sie durch seine allmächtige Kraft zu dem, was gut ist; und zieht sie wirksam zu Jesus Christus; doch so, dass sie höchst freiwillig kommen, willig gemacht durch seine Gnade.

Abschnitt 2. Diese wirksame Berufung geschieht allein aus Gottes freier und besonderer Gnade, nicht aufgrund von irgendetwas, das im Menschen vorhergesehen wird, der dabei gänzlich passiv ist, bis er, vom Heiligen Geist lebendig gemacht und erneuert, dadurch befähigt wird, diesem Ruf zu antworten und die darin angebotene und vermittelte Gnade anzunehmen.

Abschnitt 3. Erwählte Kinder, die im Säuglingsalter sterben, werden durch Christus mittels des Geistes wiedergeboren und gerettet, der wirkt, wann, wo und wie es ihm gefällt. Ebenso werden alle anderen erwählten Personen errettet, die unfähig sind, durch den Dienst des Wortes äußerlich berufen zu werden.

Abschnitt 4. Andere, die nicht erwählt sind, mögen zwar durch den Dienst des Wortes berufen werden und mögen einige allgemeine Wirkungen des Geistes haben, doch kommen sie niemals wahrhaft zu Christus und können daher nicht errettet werden; noch weniger können Menschen, die nicht die christliche Religion bekennen, auf irgendeine andere Weise errettet werden, seien sie noch so eifrig, ihr Leben nach dem Licht der Natur und dem Gesetz der Religion, die sie bekennen, einzurichten; und zu behaupten und aufrechtzuerhalten, dass sie es können, ist höchst verderblich und muss verabscheut werden.