Dordrechter Canones 5.9

Kapitel 5 — Fünftes Lehrstück: Von der Beharrlichkeit der Heiligen

Abschnitt 9. Artikel 9: Dieser Bewahrung der Erwählten zur Seligkeit und der wahrhaft Gläubigen Beharrlichkeit im Glauben können die Gläubigen selbst gewiß sein und sind es nach Maßgabe ihres Glaubens, durch den sie gewiß glauben, daß sie wahre und lebendige Glieder der Kirche seien und bleiben würden, daß sie Vergebung der Sünden und ewiges Leben hätten.