Baptistisches Bekenntnis von 1689 3.1

Kapitel 3 — Von Gottes Ratschluss

Abschnitt 1. Gott hat in sich selbst, von Ewigkeit her, nach dem höchst weisen und heiligen Ratschluss seines eigenen Willens, frei und unveränderlich alle Dinge verordnet, was auch immer geschieht; doch so, dass Gott dadurch weder der Urheber der Sünde ist noch Gemeinschaft mit ihr hat; noch wird dem Willen des Geschöpfes Gewalt angetan, noch die Freiheit oder Zufälligkeit der Zweitursachen aufgehoben, sondern vielmehr bestätigt; worin seine Weisheit erscheint, alle Dinge zu lenken, und seine Macht und Treue, seinen Ratschluss zu erfüllen.