Baptistisches Bekenntnis von 1689 28.1

Kapitel 28 — Von der Taufe und dem Herrenmahl

Abschnitt 1. Die Taufe und das Herrenmahl sind Ordnungen von positiver und souveräner Einsetzung, eingesetzt vom Herrn Jesus, dem einzigen Gesetzgeber, um in seiner Gemeinde bis ans Ende der Welt fortgesetzt zu werden; und diese allein sollen eigentlich als Sakramente gelten.