Kapitel 24: Von der weltlichen Obrigkeit
Abschnitt 1. Gott, der höchste Herr und König aller Welt, hat die weltliche Obrigkeit verordnet, unter ihm über das Volk zu stehen, zu seiner eigenen Ehre und zum öffentlichen Wohl; und zu diesem Zweck hat er sie mit der Macht des Schwertes bewaffnet, zur Verteidigung und Ermutigung derer, die Gutes tun, und zur Bestrafung der Übeltäter.
Abschnitt 2. Es ist für Christen erlaubt, das Amt eines Obrigkeitsbeamten anzunehmen und auszuüben, wenn sie dazu berufen werden; in dessen Verwaltung sie, wie sie besonders Gerechtigkeit und Frieden aufrechterhalten sollen gemäß den heilsamen Gesetzen eines jeden Königreichs und Gemeinwesens, so dürfen sie zu diesem Zweck jetzt unter dem Neuen Testament rechtmäßig bei gerechten und notwendigen Anlässen Krieg führen.
Abschnitt 3. Da die weltliche Obrigkeit von Gott zu den vorgenannten Zwecken eingesetzt ist, sollen wir in allen rechtmäßigen Dingen, die von ihr geboten werden, Gehorsam leisten im Herrn, nicht nur um des Zornes willen, sondern um des Gewissens willen; und wir sollen Bitten und Gebete darbringen für Könige und alle, die in Autorität sind, damit wir unter ihnen ein ruhiges und friedliches Leben führen können in aller Gottseligkeit und Ehrbarkeit.