Kapitel 21 — Von der christlichen Freiheit und der Gewissensfreiheit
Abschnitt 1. Die Freiheit, die Christus für die Gläubigen unter dem Evangelium erkauft hat, besteht in ihrer Befreiung von der Schuld der Sünde, dem verdammenden Zorn Gottes, der Strenge und dem Fluch des Gesetzes, und darin, dass sie von dieser gegenwärtigen bösen Welt, der Knechtschaft Satans und der Herrschaft der Sünde befreit sind, vom Übel der Trübsale, der Furcht und dem Stachel des Todes, dem Sieg des Grabes und der ewigen Verdammnis; wie auch in ihrem freien Zugang zu Gott und ihrem Gehorsam gegen ihn, nicht aus knechtischer Furcht, sondern aus kindlicher Liebe und willigem Gemüt. All dies war auch den Gläubigen unter dem Gesetz gemeinsam, dem Wesen nach; aber unter dem Neuen Testament ist die Freiheit der Christen weiter ausgedehnt in ihrer Befreiung vom Joch des Zeremonialgesetzes, der gesamten gesetzlichen Verwaltung des Gnadenbundes, der die jüdische Gemeinde unterworfen war; und in größerer Kühnheit des Zugangs zum Thron der Gnade und in reicherer Mitteilung des freien Geistes Gottes, als die Gläubigen unter dem Gesetz gewöhnlich teilhaftig wurden.