Baptistisches Bekenntnis von 1689 — Kapitel 20: Vom Evangelium und vom Umfang seiner Gnade

Kapitel 20: Vom Evangelium und vom Umfang seiner Gnade

Abschnitt 1. Da der Werkbund durch die Sünde gebrochen und zum Leben unbrauchbar geworden war, hat es Gott gefallen, die Verheißung Christi, des Samens der Frau, als Mittel kundzugeben, die Erwählten zu berufen und in ihnen Glauben und Buße zu erzeugen; in dieser Verheißung wurde das Evangelium seinem Wesen nach offenbart und ist darin wirksam zur Bekehrung und Errettung der Sünder.

Abschnitt 2. Diese Verheißung Christi und der Errettung durch ihn wird allein durch das Wort Gottes offenbart; weder die Werke der Schöpfung oder Vorsehung noch das Licht der Natur machen Christus oder die Gnade durch ihn erkennbar, auch nicht in allgemeiner oder undeutlicher Weise; noch weniger können Menschen, die der Offenbarung seiner durch die Verheißung oder das Evangelium ermangelten, dadurch zum rettenden Glauben oder zur Buße gelangen.

Abschnitt 3. Die Offenbarung des Evangeliums an die Sünder, die zu verschiedenen Zeiten und in mancherlei Teilen geschah, mit der Hinzufügung weiterer Verheißungen und Gebote desselben Wesens, setzte sich fort von der Zeit des ersten Eintritts der Sünde bis zur Menschwerdung Christi, in dem alle Verheißungen des Gnadenbundes Ja und Amen sind.

Abschnitt 4. Obwohl das Evangelium das einzige äußere Mittel ist, Christus und die rettende Gnade zu offenbaren, und als solches überreichlich dazu genügt; so ist dennoch, damit Menschen, die in Übertretungen tot sind, wiedergeboren, lebendig gemacht oder erneuert werden können, darüber hinaus ein wirksames, unüberwindliches Werk des Heiligen Geistes an der ganzen Seele notwendig, um in ihnen ein neues geistliches Leben hervorzubringen; ohne das kein anderes Mittel ihre Bekehrung zu Gott bewirken wird.