Baptistisches Bekenntnis von 1689 — Kapitel 12: Von der Kindschaft

Kapitel 12: Von der Kindschaft

Abschnitt 1. Allen Gerechtfertigten gewährt Gott in und um seines einzigen Sohnes Jesus Christus willen, an der Gnade der Kindschaft teilzuhaben, durch welche sie in die Zahl der Kinder Gottes aufgenommen werden und deren Freiheiten und Vorrechte genießen; seinen Namen auf sich tragen, den Geist der Kindschaft empfangen, Zugang zum Thron der Gnade mit Freimutigkeit haben, befähigt werden, Abba, Vater, zu rufen, bemitleidet, beschützt, versorgt und von ihm als von einem Vater gezüchtigt, doch niemals verstoßen werden, sondern versiegelt bis zum Tag der Erlösung und die Verheißungen als Erben der ewigen Errettung erben.