Augsburger Bekenntnis 28.1

Kapitel 28 — Artikel XXVIII: Von der Bischöfe Gewalt

Abschnitt 1. Von der Bischöfe Gewalt hat man vorzeiten viel Dinge mit Unrecht geschrieben, und haben etliche ungöttlich gemenget die Gewalt der Bischöfe und das weltliche Schwert. Aus diesem unordentlichen Gemenge sind sehr grosse Kriege, Aufruhr und Empörung erfolget, dieweil die Bischöfe, in Kraft des Schlüsselamts, nicht allein neue Gottesdienste aufgerichtet und mit Vorbehalten der Fälle und mit gewaltsamen Bann die Gewissen beschweret haben, sondern sich auch unterwunden, Kaiserreiche und Königreiche ab- und einzusetzen nach ihrem Gefallen; welche Stücke auch langst in der Christenheit von gelehrten und gottesfürchtigen Leuten gestraft worden sind. Derhalben die Unsern, den Gewissen zu Trost, genötigt gewesen, den Unterschied der geistlichen und weltlichen Gewalt zu zeigen, und haben gelehret, dass man beiderlei Gewalt um Gottes Gebots willen mit Andacht ehren und wohlhalten soll. Dabei lehren die Unsern also, dass die Gewalt der Schlüssel oder der Bischöfe sei laut des Evangelii eine Gewalt und Befehl Gottes, das Evangelium zu predigen, die Sünde zu vergeben und zu behalten und die Sakramente zu reichen und zu handeln. Denn Christus hat die Apostel mit diesem Befehl ausgesandt, Johannes 20: Wie mich der Vater gesandt hat, also sende ich euch. Nehmet hin den Heiligen Geist. Welchen ihr die Sünde erlasset, denen sind sie erlassen; und welchen ihr die Sünden behaltet, denen sind sie behalten. Diese Gewalt wird allein durch die Lehre und Predigt des Evangelii und durch Darreichung der Sakramente geübet, denn man gibt dadurch nicht leibliche, sondern ewige Dinge und Güter, nämlich ewige Gerechtigkeit, den Heiligen Geist und das ewige Leben. Diese Güter kann man nicht erlangen denn durch das Amt der Predigt und durch die Darreichung der heiligen Sakramente. Denn Paulus spricht, Römer 1: Das Evangelium ist eine Kraft Gottes, selig zu machen alle, die daran glauben. Dieweil nun die Gewalt der Kirchen oder Bischöfe ewige Güter gibt und allein durch das Predigtamt geübet wird, so hindert sie die Polizei und das weltliche Regiment gar nichts. Denn das weltliche Regiment gehet mit ganz andern Sachen um denn das Evangelium; die weltliche Gewalt schützet nicht die Seelen, sondern Leib und Gut wider äusserliche Gewalt mit dem Schwert und leiblichen Strafen. Derhalben soll man die zwei Regimente, das geistliche und das weltliche, nicht ineinander mengen und werfen; denn die geistliche Gewalt hat ihren Befehl, das Evangelium zu predigen und die Sakramente zu reichen. Soll auch nicht in ein fremdes Amt fallen, soll nicht Könige ein- und absetzen, soll weltlich Gesetz und Gehorsam der Obrigkeit nicht aufheben noch umstossen, soll nicht weltlicher Gewalt Gesetze machen und stellen von weltlichen Händeln, wie denn auch Christus selbst gesagt hat: Mein Reich ist nicht von dieser Welt. Item: Wer hat mich zum Richter oder Erbschichter unter euch gesetzt?