Kapitel 27: Artikel XXVII: Von Klostergelübden
Abschnitt 1. Von Klostergelübden zu reden, ist es not, erstlich zu bedenken, wie es bisher damit gestanden ist, welch Wesen in den Klöstern gewesen ist und dass sehr viele darinnen täglich wider Gottes Gebot gehandelt wurde und doch als das allerheiligstel Leben gerühmet wurde. Denn man lehrete, dass das Klosterleben der Taufe gleich sei und dass man mit dem Klosterleben Vergebung der Sünde und Rechtfertigung vor Gott verdiene. Ja, man setzte hinzu, dass man mit dem Klosterleben verdiene nicht allein Gerechtigkeit und Frömmigkeit, sondern auch, dass man damit die Gebote und Räte, im Evangelio geschrieben, hielte. Und also ward das Klosterleben viel höher gepreiset denn die Taufe und denn das Leben der Christen in andern Ständen, als von Gott geordnet sind; als Pfarrherrn- und Predigerstand, Obrigkeit, Fürsten, Herrn und desgleichen, die alle in ihrem Beruf nach Gottes Gebot und Wort ohne erdichteten Gottesdienst ihrem Nächsten dienen; welches alles nicht kann geleugnet werden. Denn man findet es in ihren eigenen Büchern. Und darüber, wer also gefangen und ins Kloster gekommen war, der lernte wenig von Christo. Man hatte Schulen der Heiligen Schrift vorzeiten in den Klöstern, da lehrete man die Heilige Schrift und anders, das der Kirche dienlich war, und nahm Pfarrherrn und Bischöfe aus den Klöstern. Nun aber ist ein ander Wesen; denn vorzeiten kamen sie darum ins Kloster, damit sie die Schrift lernten. Jetzt geben sie vor, es sei ein solch Leben, dass man Gottes Gnade und Frömmigkeit vor Gott damit verdiene, ja es sei ein Stand der Vollkommenheit, und setzen es allen andern Ständen, so von Gott geordnet sind, weit vor. Solches alles wird, nicht unrecht und unbillig, gestraft, damit die Leute erkennen, dass es dem Glauben und der rechten Lehre von der christlichen Freiheit gemäss sei, was unsere Lehrer hierin gelehret haben.