Kapitel 23: Artikel XXIII: Vom Ehestand der Priester
Abschnitt 1. Es ist bei jedermann, hohen und niedrigen Standes, eine grosse, klägliche Klage gewesen über grosses Unzucht und unordentlich Wesen und Leben der Priester, so nicht vermöchten, die Keuschheit zu halten. Aus denselben Ursachen, damit solchem unordentlichem Wesen abgeholfen werde, haben etliche Priester bei uns sich in den Ehestand begeben. Die haben angezeiget, dass sie dazu durch Not gedrungen seien; denn dieweil die Schrift klar meldet, dass der Ehestand von Gott dem Herrn eingesetzt ist, so ist es nicht Recht, Gottes Ordnung durch Menschengebot oder Gelübde zu verbieten. Also hat Paulus, 1. Timotheus 4, gelehret, dass es Teufelslehre sei, welche die Ehe verbietet. So spricht auch Christus selbst, Matthäus 19: Es fasset nicht jedermann dieses Wort; da Christus selber anzeigt, dass nicht alle Menschen zur Ehelosigkeit geschickt sind, denn Gott hat den Menschen geschaffen, Männlein und Fräulein, 1. Mose 1. Es steht auch in keines Menschen Macht, Gottes Schöpfung ohne eine besondere Gabe und Werk Gottes zu verbessern oder zu ändern; derhalben, die zur Ehelosigkeit nicht geschickt sind, die sollen sich verehelichen. Denn kein Menschengebot, kein Gelübde kann Gottes Gebot und Ordnung aufheben. Aus diesen Gründen lehren die Priester, dass ihnen der Ehestand frei gelassen sei.