Augsburger Bekenntnis 22.1

Kapitel 22 — Artikel XXII: Von beiderlei Gestalt des Sakraments

Abschnitt 1. Den Laien wird bei uns beiderlei Gestalt des Sakraments gereicht, und zwar aus dieser Ursache: Denn dies ist die klare Ordnung und Befehl Christi, Matthäus 26: Trinket alle daraus. Da befiehlt Christus mit klaren Worten von dem Kelch, dass sie alle daraus trinken sollen. Und damit niemand diese Worte anfechten und glossieren könne, als gehöre es allein für die Priester, so zeiget Paulus an, 1. Korinther 11, dass die ganze Gemeinde der Kirche zu Korinth beiderlei Gestalt gebraucht habe; und dieser Brauch ist in der Kirche lange geblieben, wie man durch die Historien und der Väter Schriften beweisen kann. Cyprian gedenket an etlichen Orten, dass den Laien der Kelch gereicht sei. So spricht auch St. Hieronymus: Die Priester reichen das Sakrament und teilen das Blut Christi dem Volk aus. So gebeut auch Papst Gelasius, dass man das Sakrament nicht teilen solle. Und es findet sich kein Kanon, der da gebiete, allerlei Gestalt allein zu nehmen. Es weiss auch niemand, wann oder durch wen diese Gewohnheit, eine Gestalt allein zu nehmen, eingeführet ist, wiewohl Kardinal Cusanus gedenket, wann dieser Brauch gebilliget sei. Nun ist es öffentlich, dass solcher Brauch wider Gottes Gebot und auch wider die alten Kanones eingeführet ist. Derhalben hat es sich nicht gebühret, derer Gewissen zu beschweren, die das heilige Sakrament nach Einsetzung Christi zu gebrauchen begehrten, und man sie zwingen wollte, wider die Ordnung unsers Herrn Christi zu handeln. Und dieweil die Teilung des Sakraments dem Einsatz Christi zuwider ist, wird auch bei uns die gewöhnliche Prozession mit dem Sakrament unterlassen.