Kapitel 16 — Artikel XVI: Von der Polizei und weltlichem Regiment
Abschnitt 1. Von Polizei und weltlichem Regiment wird gelehret, dass alle Obrigkeit in der Welt und geordnetes Regiment und Gesetze gute Ordnung, von Gott geschaffen und eingesetzt sind, und dass Christen mögen in Obrigkeit, Fürsten- und Richteramt ohne Sünde sein, nach kaiserlichen und andern üblichen Rechten Urteil und Recht sprechen, Übeltäter mit dem Schwert strafen, rechte Kriege führen, streiten, kaufen und verkaufen, aufgelegte Eide tun, Eigenes haben, Ehe haben usw. Hiermit werden verdammt die Wiedertäufer, so lehren, dass der obangezeigten keines christlich sei. Auch werden diejenigen verdammt, so lehren, dass christliche Vollkommenheit sei, Haus und Hof, Weib und Kind leiblich verlassen und sich der vorberührten Stücke äussern, so doch dies allein rechte Vollkommenheit ist: rechte Furcht Gottes und rechter Glaube an Gott. Denn das Evangelium lehret nicht ein äusserlich, zeitlich, sondern innerlich, ewig Wesen und Gerechtigkeit des Herzens und stösset nicht um weltlich Regiment, Polizei und Ehestand, sondern will, dass man solches alles halte als wahrhaftige Gottesordnung und in solchen Ständen christliche Liebe und rechte gute Werke, ein jeder nach seinem Beruf, beweise. Derhalben sind die Christen schuldig, der Obrigkeit untertan und ihren Geboten und Gesetzen gehorsam zu sein in allem, so ohne Sünde geschehen mag. Wenn aber der Obrigkeit Gebot ohne Sünde nicht befolgt werden kann, soll man Gott mehr gehorchen denn den Menschen. Apostelgeschichte 5.