Kapitel 15 — Artikel XV: Von Kirchenordnungen
Abschnitt 1. Von Kirchenordnungen, von Menschen gemacht, lehret man diejenigen zu halten, so ohne Sünde können gehalten werden und zu Frieden und guter Ordnung in der Kirche dienen, als gewisse Feiertage, Feste und dergleichen. Doch geschiehet Unterricht dabei, dass man die Gewissen nicht damit beschweren soll, als sei solches nötig zur Seligkeit. Darüber wird gelehret, dass alle Satzungen und Traditionen, von Menschen dazu gemacht, dass man dadurch Gott versöhne und Gnade verdiene, dem Evangelio und der Lehre vom Glauben an Christum entgegen seien; derhalben Klostergelübde und andere Traditionen von Unterschied der Speisen, Tagen usw., dadurch man Gnade zu verdienen und für Sünde genugzutun vermeinet, untüchtig und wider das Evangelium sind.