Augsburger Bekenntnis 11.1

Kapitel 11 — Artikel XI: Von der Beichte

Abschnitt 1. Von der Beichte wird also gelehret, dass man in der Kirche privatum absolutionem erhalten und nicht fallen lassen soll; wiewohl in der Beichte nicht not ist, alle Missetat und Sünden zu erzählen, dieweil doch solches nicht möglich ist. Psalm 19: Wer kann merken, wie oft er fehlet?