Westminsterbekenntnis 2.2

Kapitel 2 — Von Gott und der Heiligen Dreifaltigkeit

Abschnitt 2. Gott hat alles Leben, Herrlichkeit, Güte, Seligkeit in und von sich selbst; und ist allein in sich selbst und für sich selbst allgenügsam, bedarf keiner der Geschöpfe, die er gemacht hat, noch leitet er von ihnen irgendeine Herrlichkeit ab, sondern er offenbart nur seine eigene Herrlichkeit in, durch, an und über ihnen. Er ist die alleinige Quelle allen Seins, von dem, durch den und zu dem alle Dinge sind; und hat höchste souveräne Herrschaft über sie, um mit ihnen, für sie oder über sie zu tun, was ihm selbst gefällt. Vor seinen Augen sind alle Dinge offen und offenbar; sein Wissen ist allheilig, vollkommen frei, allumfassend und unfehlbar; und sein allheiliger Wille ist höchst gerecht. Er hat höchste souveräne Herrschaft über alle seine Geschöpfe, um mit ihnen, für sie oder über sie zu tun, was ihm selbst gefällt. Er ist höchst liebevoll, gnädig, barmherzig, langmütig, reich an Güte und Wahrheit, der Ungerechtigkeit, Übertretung und Sünde vergibt; der diejenigen belohnt, die ihn eifrig suchen. Seine Gerichte sind allheilig und allgerecht, und er hat höchste souveräne Herrschaft über sie alle. Er allein ist heilig, vollkommen frei, absolut, der alle Dinge nach dem Ratschluss seines eigenen unveränderlichen und höchst gerechten Willens wirkt, zu seiner eigenen Ehre; allheilig in all seinen Ratschlüssen, in all seinen Werken und in all seinen Geboten; dem von Engeln und Menschen und jedem anderen Geschöpf alle Anbetung, aller Dienst und aller Gehorsam gebührt, den er von ihnen zu fordern beliebt.